Was bedeutet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Praxen?
Seit dem 28. Juni 2025 gilt der European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht umgesetzt – und damit eine klare Verpflichtung: Websites und digitale Dienste müssen barrierefrei zugänglich sein. Das betrifft auch Arztpraxen, Kliniken, Apotheken und alle anderen Gesundheitsdienstleister mit Online-Präsenz.
Die Grundlage bildet der WCAG-2.1-Standard (Web Content Accessibility Guidelines), Stufe AA. Wer diese Anforderungen nicht erfüllt, riskiert nicht nur Abmahnungen – er schließt Millionen von Menschen aktiv aus seiner Versorgung aus.
Wie viele Patienten sind betroffen?
In Deutschland leben rund 13 Millionen Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung. Hinzu kommen Millionen älterer Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Beeinträchtigungen. Gerade diese Gruppe ist besonders auf verlässliche, einfach zugängliche Gesundheitsinformationen angewiesen.
Eine nicht barrierefreie Website bedeutet für diese Patienten: kein Online-Termin, keine erreichbaren Öffnungszeiten, kein Überblick über Leistungen. Das ist ein konkreter Versorgungsmangel.
Was macht eine Website barrierefrei?
Kontraste und Lesbarkeit
Text muss ausreichend kontrastreich zum Hintergrund sein (mindestens 4,5:1 nach WCAG AA). Kleine Schriften, helle Grautöne auf weißem Hintergrund oder dekorative Fonts ohne gut lesbaren Alternativtext sind problematisch – und kommen auf Praxis-Websites erschreckend häufig vor.
Tastaturnavigation
Alle Funktionen der Website – Terminbuchung, Kontaktformular, Navigation – müssen vollständig per Tastatur bedienbar sein. Das ist essenziell für Menschen, die keine Maus nutzen können.
Screenreader-Kompatibilität
Blinde und sehbehinderte Nutzer verwenden Screenreader, die Inhalte vorlesen. Bilder brauchen beschreibende Alternativtexte, Formulare müssen korrekt beschriftet sein, und die Seitenstruktur muss semantisch korrekt aufgebaut sein.
„96,3 % der meistbesuchten Websites enthalten Barrierefreiheitsfehler. Bei Praxis-Websites ist die Situation nicht besser – oft schlechter.“
Einfache Sprache und klare Struktur
Übersichtliche Navigation, kurze Sätze, keine unnötigen Fachbegriffe ohne Erklärung – das hilft nicht nur Menschen mit kognitiven Einschränkungen, sondern macht die Website für alle besser nutzbar.
Was passiert, wenn die Website nicht barrierefrei ist?
Verstöße gegen die Barrierefreiheitspflicht können zu Abmahnungen durch Verbände und Wettbewerber führen. Behördliche Prüfungen sind ebenfalls möglich. Aber jenseits der rechtlichen Risiken gilt: Eine nicht barrierefreie Website ist auch ein Reputationsthema. Wer Patienten ausschließt, kommuniziert das nach außen – bewusst oder nicht.
Barrierefreiheit und Design schließen sich nicht aus
Viele Praxisinhaber befürchten, dass eine barrierefreie Website weniger ansprechend aussieht. Das Gegenteil ist der Fall: Die Prinzipien der Barrierefreiheit – klare Hierarchie, guter Kontrast, lesbare Schriften, intuitive Navigation – sind dieselben Prinzipien, die gutes Design ausmachen. Eine barrierefreie Website ist in der Regel auch eine bessere Website.
Sanvico entwickelt barrierefreie Websites für Praxen und Kliniken, die WCAG-2.1-AA-konform sind – ohne Abstriche bei der visuellen Qualität. Mehr über unsere Barrierefreiheits-Leistungen erfährst du hier.

